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Computeranpasusungen Stand: 08/2006 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma COMPUTERANPASSUNGEN - gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgendem: AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bestimmungen und Nebenabreden, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. Eine von diesen AGB abweichende Übung begründet weder Rechte noch Pflichten. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Die Angebote von COMPUTERANPASSUNGEN sind ohne anders lautende Angaben freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Lieferungsmöglichkeiten behalten wir uns vor. An verbindliche Angebote ist COMPUTERANPASSUNGEN 30 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von COMPUTERANPASSUNGEN oder durch Ausführung zustande, spätestens jedoch durch Annahme der Ware durch den Kunden. 3. Preise + Konditionen 3.1 Lieferungen und Leistungen von COMPUTERANPASSUNGEN erfolgen zu den am tage des Versandes, der Abholung, der Lieferung oder der Leistungserbringung gültigen Preisen und Bedingungen. Die Preise von COMPUTERANPASSUNGEN verstehen sich stets incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackungskosten. 3.2 Zu liefernde Ware wird nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten und Gefahr versichert. Eine Verpackung erfolgt. 4. Gefahrübergang 4.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder COMPUTERANPASSUNGEN noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. 4.2 Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind für den Besteller nicht sinnvoll nutzbar. 5. Lieferung 5.1 Vereinbarte Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie können jedoch bis zu 3 Wochen nach der vereinbarten Zeit überschritten werden. 5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu Ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 5.3 Fälle höherer Gewalt, sowohl bei uns als bei unseren Lieferanten, insbesondere Energie, oder Rohstoffmangel, Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, nicht vorhersehbarer Verzug oder Ausfall von Lieferanten etc., entbinden uns für die Dauer der Störung von der Lieferfrist. 5.4 Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf von einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist wegen verspäteter Lieferung in allen Fällen ausgeschlossen. 6. Zahlung 6.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Reparaturrechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zu zahlen. 6.2 Kaufleuten können wir ab Fälligkeit, anderen ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 10% berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. COMPUTERANPASSUNGEN ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind vom Käufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt COMPUTERANPASSUNGEN keine Gewähr. 7. Zahlungsverzug 7.1 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und Bedingungen, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens hinsichtlich des Vermögens des Käufers oder Eintreten oder Bekannt werden sonstiger Umstände, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer sofort fällig; bei Wechsel ohne Rücksicht auf die Laufzeit. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen, auch aus anderen Vertragsabschlüssen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Rechte, insbesondere gemäß Ziffer 8.4. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos. 8.2 Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Käufer tritt schon jetzt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten die aus dem Weiterverkauf an Dritte erworbene Forderung in Höhe unserer Rechnungsbeträge zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von 10% an uns ab. 8.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstiger Maßnahmen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. 8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug und in sonstigen in Ziffer 7.1 genannten Fällen, sind wir zur Rücknahme der Ware zum jeweiligen Tageskurs berechtigt, ohne hiermit vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Rückgabe verpflichtet. Wir sind in diesen Fällen weiter berechtigt, die Ermächtigung gemäß Ziffer 8.2 zu widerrufen. 8.5 COMPUTERANPASSUNGEN hält sich das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Entwürfen (einschliesslich Konzepterstellungen), Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen an Dritte nur mit Zustimmung von COMPUTERANPASSUNGEN zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben zudem bis zur Auftragserteilung im Eigentum von COMPUTERANPASSUNGEN und sind auf Verlangen von COMPUTERANPASSUNGEN an COMPUTERANPASSUNGEN zurückzugeben, wenn der Besteller den Auftrag nicht erteilt. 9. Vermietung 9.1 Der Vermieter ist und bleibt Eigentümer des Mietgegenstandes. Er ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Mieter/Nutzer den Mietgegenstand zu besichtigen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen. 9.2 Mieter/Nutzer darf den Mietgegenstand weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder zur Sicherheit übereignen. Der Mietgegenstand ist nur dem Mieter/Nutzer und nur zu dem in der Verschreibung beschriebenen Einsatzzweck überlassen. 9.3 Mieter/Nutzer haftet für den Verlust und für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung am Mietgegenstand entstehen, solange der Mietgegenstand sich in seiner Obhut befindet. 9.4 Nach Ablauf der Mietzeit (Verschreibungszeit) ist der Mietgegenstand unaufgefordert und unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. 10. Rücknahme von Waren 10.1 Wenn die Ursache der Rücknahme von Waren auf Seite des Kunden liegt, so erfolgt die Rücknahme unter dem Vorbehalt, dass die Ware einwandfrei und wiederverkäuflich ist. Zurückgenommene Ware, die COMPUTERANPASSUNGEN nicht zum Weiterverkauf behält, wird außerdem nur vorbehaltlich der Gutschrift des Gegenwertes der Ware durch den Lieferanten auf einem Konto von COMPUTERANPASSUNGEN zurückgenommen. COMPUTERANPASSUNGEN berechnet für diese Ware pauschal 10% des Rechnungswertes mindestens jedoch € 20,-- für Kosten der Rücknahme und/oder Verwertung, es sei denn, die Kosten sind nachweislich höher. 11. Konsignation / Erprobung / Leihe 11.1 Waren, die von COMPUTERANPASSUNGEN in Konsignation oder zur Ansicht, Erprobung bzw. Leihstellung gegeben werden, bleiben im Eigentum von COMPUTERANPASSUNGEN und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von COMPUTERANPASSUNGEN nicht an Dritte veräußert werden und auch nicht vom Empfänger für seinen eigenen Gebrauch verwendet werden. 11.2 Der Empfänger solcher Waren verpflichtet sich, die Waren zu jeder Zeit für COMPUTERANPASSUNGEN abholbereit bereitzustellen, oder, falls COMPUTERANPASSUNGEN dies wünscht, einen Spediteur zu beauftragen, die Ware an COMPUTERANPASSUNGEN zu versenden. 11.3 Der Empfänger der entsprechenden Waren haftet für Verlust und Schaden, soweit er diese zu vertreten hat oder soweit solche Schäden versicherbar sind. 11.4 Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall tritt der Besteller bereits jetzt an COMPUTERANPASSUNGEN ab. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten. 12. Rückruf 12.1 Wir können Ware zurückrufen oder Auslieferungen stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler und dergleichen, bei Mängeln zur Vermeidung von Schäden o.ä. erforderlich sein sollte. Nach unserer Wahl gewähren wir dann dem Kunden unter Ausschluss sonstiger Ansprüche den Kaufpreis zurück oder liefern Ersatz. 13. Transportschäden 13.1 Versandart, Versandweg und Verpackung werden bei fehlender besonderer Anweisung des Käufers nach unserem besten Ermessen bestimmt. 13.2 Soweit wir nach ausdrücklicher Vereinbarung oder den verwendeten Handelsklauseln nicht zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet sind, reist die Ware grundsätzlich unversichert. Soweit nicht durch die verwendeten Handelsklauseln unter Beachtung der Incoterms etwas anderes festgelegt wird, geht die Gefahr immer mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder ersten Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt insbesondere auch bei der Klausel "frei Bestimmungsort". 13.3 Wir werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers für eine Versicherung zum Rechnungswert gegen die üblichen Transportgefahren sorgen. 13.4 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns sofort zu unterrichten. 14. Gewährleistung 14.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Die hierbei erkennbaren Mängel können wir nur berücksichtigen, wenn sie uns unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. 14.2 COMPUTERANPASSUNGEN verpflichtet sich bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach Wahl von COMPUTERANPASSUNGEN zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von COMPUTERANPASSUNGEN über. 14.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäße(n) Aufstellung, Wartung, Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Vornahme technischer Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. durch Kunden oder Dritten / Betrieb mit falscher Stromart/-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 14.4 Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung - z.B. bei Unmöglichkeit oder unangemessener Verzögerung - kann der Kunde nach einer angemessenen, schriftlich gesetzten und fruchtlos abgelaufenen Nachfrist eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen mit Ausnahme von solchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von COMPUTERANPASSUNGEN. 14.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist COMPUTERANPASSUNGEN berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. 15. Haftung 15.1 COMPUTERANPASSUNGEN haftet für Schäden des Kunden nur, soweit COMPUTERANPASSUNGEN, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fallen. Im Fall grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen oder deren Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet COMPUTERANPASSUNGEN nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern von COMPUTERANPASSUNGEN gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, egal, ob sie auf gesetzliche Bestimmungen, deliktischem Handels, vertraglichen Vereinbarungen, der Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen. Sie gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern; zwingende gesetzliche Ansprüche werden ebenfalls nicht berührt. 15.2 COMPUTERANPASSUNGEN haftet nicht für den Verlust von Daten. 15.3 Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Monaten seit Lieferung bzw. Erbringen von Serviceleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 15.4. Dem Besteller obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 16.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Firmensitz in Lütjensee. Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist das Amtsgericht in Ahrensburg. 17. Allgemeine Bestimmungen 17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag, außer Geldforderungen, abzutreten. 17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG) ist ausgeschlossen. 17.3 Die Auftragsabwicklung bei COMPUTERANPASSUNGEN erfolgt mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt COMPUTERANPASSUNGEN hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. 18. Nichtigkeit einzelner Klauseln Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Computeranpassungen im August 2006 |